ERBRECHT

Der Erbfall ist für viele ein unangenehmes Thema und wird daher als Gesprächsthema eher gemieden. Viele Erbstreitigkeiten beruhen letztlich darauf, dass der Erblasser seinen „letzten Willen“ nicht mit seinen Angehörigen besprochen hat.

Die Erbstreitigkeit und die Belastung mit Erbschaftsteuer ist für das geschaffene, erwirtschaftete Vermögen eine große Gefahr und können mithin zu dessen Vernichtung führen.

Herr Rechtsanwalt Joachim Bonk hat sich seit langem mit dem Erbrecht beschäftigt und verfügt über einen außerordentlichen Erfahrungsschatz im Bereich der Erbauseinandersetzung einerseits, aber eben auch der Vermeidung solcher Streitigkeiten im Bereich der Nachlassplanung.

Herr Rechtsanwalt Bonk ist zudem zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Hierbei handelt es sich um eine Auszeichnung über besondere theoretische und praktische Kenntnisse und Erfahrung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung.

Frau Rechtsanwältin Antonia Bonk hatte bereits in der universitären Ausbildung den Schwerpunkt auf das Erbrecht gesetzt und dann anschließend während ihrer Referendarsausbildung die Fachanwaltsprüfung im Erbrecht und auch Handels- und Gesellschaftsrecht abgelegt, wodurch sie gerade im Bereich der Unternehmensnachfolge qualifizierte Beratungen anbieten kann.

SCHWERPUNKTE

  • Beratung rund um die Erbfolge, das Testament
  • Begleitung erbrechtlicher Auseinandersetzung
  • Testamtentsvollstreckung

  • Beratung über steuerliche Folgen des Erbfalls
  • Fertigung der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung

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