TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG

Wer ein Testament errichtet hat, hat zumeist ein klare Vorstellung von der erwünschten Folge des letzten Willens. Diese Ziele und Vorstellungen müssen jedoch auch umgesetzt werden. Hierzu gibt es das Amt des Testamentsvollstreckers. Der Testamentsvollstrecker wird zumeist vom Erblasser bestimmt, wodurch er letztlich Einfluss auf die Umsetzung des Testamens nimmt.

Ziel der Testamentsvollstreckung ist vorwiegend die Erfüllung des letzten Willens nach dem eigenen Tod. Auf diese Weise kann z.B. das Lebenswerk des Erblassers vor dauerhaften Erbstreitigkeiten geschützt werden. Insbesondere kann der Testamentsvollstrecker die Erfüllung von Auflagen durchsetzen.

Die Testamentsvollstreckung dient jedoch auch dem Schutz der Nachlassbeteiligten. Hier kann und soll der Testamentsvollstrecker eine Streitschlichtende Rolle einnehmen. Dies gilt insbesondere bei hohen Nachlassvermögen, bei mehreren Erben, umfangreichen Teilungsanordnungen und bei Auflagen.

Weitere Gründe für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung können sein, dass der Erbe minderjährig, rechtsunerfahren oder im Ausland lebt. Durch eine Testamentsvollstreckung kann der Erbe auch vor dem Zugriff seiner eigenen Gläubiger geschützt werden, dies gilt insbesondere auch bei Erben, die behindert sind, um den Zugriff durch den Sozialhilfeträgers zu verhindern.

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers sind vielfältig, da dieser letztlich über den Nachlass verfügen kann bzw. bei der Dauervollstreckung die Verwaltung des Nachlasses übernimmt.

Grundsätzlich kann jeder Testamtentsvollstrecker werden, der voll geschäftsfähig ist. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben ist es jedoch sinnvoll eine Person zu wählen, die nicht nur das volle Vertrauen des Erblassers genießt, sondern darüber hinaus auch über Kenntnisse in rechtlichen Fragen verfügt.

Herr Rechtsanwalt Joachim Bonk verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Testamentsvollstreckung und ist zudem auch zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Frau Rechtsanwältin Antonia Bonk ist seit Beginn ihrer Tätigkeit nahezu ausschließlich im Erbrecht tätig und hat in diesem Bereich die Fachanwaltsprüfung bestanden.

SCHWERPUNKTE

  • Durchführung der Testamentsvollstreckung

  • Beratung von Testamentsvollstreckern

  • Erbauseinandersetzungen

  • Fertigung von entsprechenden Steuererklärungen

TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG

Wer ein Testament errichtet hat, hat zumeist ein klare Vorstellung von der erwünschten Folge des letzten Willens. Diese Ziele und Vorstellungen müssen jedoch auch umgesetzt werden. Hierzu gibt es das Amt des Testamentsvollstreckers. Der Testamentsvollstrecker wird zumeist vom Erblasser bestimmt, wodurch er letztlich Einfluss auf die Umsetzung des Testamens nimmt.

Ziel der Testamentsvollstreckung ist vorwiegend die Erfüllung des letzten Willens nach dem eigenen Tod. Auf diese Weise kann z.B. das Lebenswerk des Erblassers vor dauerhaften Erbstreitigkeiten geschützt werden. Insbesondere kann der Testamentsvollstrecker die Erfüllung von Auflagen durchsetzen.

Die Testamentsvollstreckung dient jedoch auch dem Schutz der Nachlassbeteiligten. Hier kann und soll der Testamentsvollstrecker eine Streitschlichtende Rolle einnehmen. Dies gilt insbesondere bei hohen Nachlassvermögen, bei mehreren Erben, umfangreichen Teilungsanordnungen und bei Auflagen.

Weitere Gründe für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung können sein, dass der Erbe minderjährig, rechtsunerfahren oder im Ausland lebt. Durch eine Testamentsvollstreckung kann der Erbe auch vor dem Zugriff seiner eigenen Gläubiger geschützt werden, dies gilt insbesondere auch bei Erben, die behindert sind, um den Zugriff durch den Sozialhilfeträgers zu verhindern.

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers sind vielfältig, da dieser letztlich über den Nachlass verfügen kann bzw. bei der Dauervollstreckung die Verwaltung des Nachlasses übernimmt.

Grundsätzlich kann jeder Testamtentsvollstrecker werden, der voll geschäftsfähig ist. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben ist es jedoch sinnvoll eine Person zu wählen, die nicht nur das volle Vertrauen des Erblassers genießt, sondern darüber hinaus auch über Kenntnisse in rechtlichen Fragen verfügt.

Herr Rechtsanwalt Joachim Bonk verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Testamentsvollstreckung und ist zudem auch zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Frau Rechtsanwältin Antonia Bonk ist seit Beginn ihrer Tätigkeit nahezu ausschließlich im Erbrecht tätig und hat in diesem Bereich die Fachanwaltsprüfung bestanden.

SCHWERPUNKTE

  • Durchführung der Testamentsvollstreckung

  • Beratung von Testamentsvollstreckern

  • Erbauseinandersetzungen

  • Fertigung von entsprechenden Steuererklärungen

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