STEUERRECHT

Spätestens seit dem Fall Zumwinkel und Ulrich H. ist das Steuerstrafrecht in aller Munde angekommen. Dies ist umso mehr erstaunlich, da sich die meisten steuerstrafrechtlich relevanten Fälle im kleinen Bereich abspielen. Gemeint sind die hier die Verstöße gegen deutsche Steuernormen.

Ausgangspunkt einer jeden Steuerhinterziehung ist die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung. Auch wer gar keine Erklärung über steuerlich relevante Vorgänge abgibt begibt sich in das Raster der Steuerfahnder.

Ein Hausbesuch der Steuerfahndung gehört zu den menschlichen Erfahrungen, auf die man gerne verzichten möchte. Diese unangekündigten Besuche beginnen in der Regel sehr früh am Morgen und sorgen nicht nur bei den Nachbarn für eine gesteigerte Aufmerksamkeit.

Das Steuerstrafrecht ist eine Kombination aus Steuerrecht und Strafrecht, wobei die zwingende Voraussetzung für eine gute Beratung in dieser unangenehmen Lebenssituation, eine exzellente Fachkenntnisse auf beiden Gebieten ist. Wer sich hier nur im Strafrecht auskennt, wird sich nicht mit den Finanzbehörden auf Augenhöhe unterhalten können, wer sich allerdings dann wiederum lediglich im Steuerrecht auskennt, wird spätestens in der strafrechtlichen Hauptverhandlung Probleme bekommen.

Herr Rechtsanwalt Thomas Tehler ist Fachanwalt für Steuerrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA). Zudem hat er den Fachanwaltskurs im Strafrecht absolviert.

SCHWERPUNKTE

  • Begleitung der Betriebsprüfung
  • Unterstützung bei Selbstanzeigen
  • Begleitung im gesamten Strafverfahren
  • Beratung bei drohenden Strafverfahren

  • Beratung um Strafverfahren vorzubeugen

  • Compliance- Beratung in betrieblichen Strukturen

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